Betroffen. Was tun? Mut fassen! Handeln!
Es gibt verschiedene ermutigende Möglichkeiten, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren. Nutzen Sie eine davon! Denn nichts zu tun, ist von allen die schlechteste Entscheidung. Bei Fragen steht Ihnen bei jedem Schritt Ihre Anlaufstelle zur Verfügung.
1. Direkte Reaktion
Teilen Sie der belästigenden Person oder den Personen sofort und unmissverständlich mit, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist und nicht toleriert wird. Wenn Sie sich nicht ernst genommen fühlen und die Belästigungen weitergehen, teilen Sie den belästigenden Personen mit, dass Sie sich beschweren werden.
2. Einen Brief schreiben
Wenn Sie Angst vor einer direkten Konfrontation mit der belästigenden Person haben, oder damit keinen Erfolg hatten, schreiben Sie ihr einen Brief. Benennen Sie schriftlich, was Sie stört und fordern Sie, das belästigende Verhalten zukünftig einzustellen. Machen Sie sich eine Kopie von diesem Brief.
3. Verbündete suchen
Sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen. Suchen Sie auch das Gespräch mit Kolleg*innen. Vielleicht sind Sie nicht die einzige Person, die belästigt wird und Sie können gemeinsam mit anderen reagieren.
4. Hilfe in Anspruch nehmen
Wenden Sie sich an die Anlaufstelle. Speziell geschulte Fachleute hören Ihnen zu, beraten und begleiten Sie. Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihren Führungskräften oder beim Personaldienst um ein Gespräch und um Hilfe zu bitten. Achtung: Führungskräfte und Personaldienst unterstehen im Fall von sexueller Belästigung der Handlungspflicht. Das heisst, sie müssen den Vorfall melden und etwas dagegen unternehmen. Sollte das nicht Ihrem Wunsch entsprechen, könnten diese Ansprechpersonen in einen Interessenskonflikt geraten. Die Beratenden der verwaltungsexternen Anlaufstelle unterliegen hingegen der absoluten Schweigepflicht. Sie wahren die Parteilichkeit der betroffenen Person und werden ohne Ihr Einverständnis keine weiteren Schritte unternehmen.
5. Rechtliche Schritte einleiten
Lassen Sie sich unbedingt beraten, falls Sie rechtliche Schritte ins Auge fassen. Vom Schlichtungsverfahren über die aufsichtsrechtliche Anzeige bis hin zur Strafanzeige – das Gesetz bietet verschiedene Instrumente, um sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren. Spezialisierte Stellen wie die Abteilung für die Chancengleichheit, die Anlaufstellen aber auch Gewerkschaften und Personalverbände helfen weiter.